QUALITY TRANSLATION – GLOBAL COOPERATION
 

Allgemeine Geschäfts- und Auftragsbedingungen

 
Die folgenden allgemeinen Geschäfts- und Auftragsbedingungen gelten für Aufträge an die Übersetzergruppe TranScript GmbH und AAC-Multimedia Übersetzungen GmbH (im folgenden Beauftragte genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
I. Umfang und Ausführung des Auftrags
1 Für den Umfang der vom Beauftragten zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag massgebend.
2 Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung ausgeführt.
3 Per E-Mail erteilte Aufträge gelten als schriftlich erteilte Aufträge. Name und Adresse des Auftraggebers sowie der Rechnungsempfänger müssen dem Auftragnehmer per E-Mail, schriftlich oder per Fax mitgeteilt werden.
 
II. Verschwiegenheitspflicht
  Der Beauftragte ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Verpflichtung ausdrücklich entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Eine Geheimhaltungserklärung kann vom Auftraggeber jederzeit verlangt werden. Diese Geheimhaltung versteht sich analog zu jener eines Treuhänders oder Advokaten.
 
III. Mitwirkung Dritter
1 Zur Ausführung des Auftrags ist der Beauftragte berechtigt, Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie unter Vertrag stehende, freischaffende Übersetzer beizuziehen.
2 Diese Drittpersonen unterstehen ebenfalls der Verschwiegenheit.
 
IV. Mängelbeseitigung
  Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Der beauftragten Transcript GmbH oder ihrer Schwesterfirma AAC-Multimedia Übersetzungen GmbH ist innert max. 5 Tagen Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Reklamationen, die nach 5 Tagen eintreffen, wird nicht oder nur in Ausnahmefällen stattgegeben. Für Fehler, die der Auftraggeber selbst korrigiert, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Der Stil eines übersetzten Textes ist immer individuell gefärbt. Kritik am Schreibstil kann nicht als Vorhalt eines Mangels gelten, in diesem Zusammenhang besteht kein Anspruch auf Mängelbeseitigung.
 
V. Haftung
  Der Beauftragte haftet im Allgemeinen für die gleiche Sorgfalt wie der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis (Art. 398 Abs. 1 OR). Es ist in der Schweiz nicht möglich, Dienstleistungen wie z.B. Übersetzungen mit einer Haftpflichtversicherung abzusichern. Der Auftraggeber trägt deshalb das Risiko für alle Arten der Übersetzung.
 
VI. Pflichten des Auftraggebers
1 Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemässen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Beauftragten unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Beauftragten eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Interne Glossare sind dem Beauftragten zur Verfügung zu stellen. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.
2 Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des Beauftragten beeinträchtigen könnte.
 
VII. Bemessung der Vergütung
1 Für grössere Auftrage wird der Preis für die Übersetzungsarbeit individuell vereinbart. Der Beauftrage hat hierzu kostenlos einen Kostenvoranschlag auszuarbeiten.
2 Ist nichts vereinbart, so ist die Preisliste massgebend.
3 Rechnungsbeträge können maximal 15% von der Offerte abweichen.
 
VIII. Jahresumsatzboni
1 Allfällig ausgehandelte, doch nicht eingelöste Jahresumsatzboni verfallen spätestens innert 2 Jahren oder bei Besitzerwechsel einer Firma. Ausnahmen können gewährt werden, entsprechende Anträge müssen der Firma TranScript GmbH resp. der AAC-Multimedia GmbH einen Monat vor Ablauf der Frist von 2 Jahren resp. vor abgeschlossener Handänderung eingereicht werden.
2 Jahresumsatzboni können nur verrechnet, aber nicht bar ausbezahlt werden.
 
IX. Beendigung eines Vertrages
1 Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Widerruf.
2 Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Auftrag kann jederzeit widerrufen werden; der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen. Widerruf zur Unzeit hat Schadenersatzpflicht zur Folge.
3 Bei Widerruf des Vertrags durch den Beauftragten sind zur Vermeidung von Schäden beim Auftraggeber in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden.
 
X. Aufbewahrung und Herausgabe von Arbeitsergebnissen und Handakten
  Der Beauftragte hat die Übersetzungen auf die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren.
 
XI. Anzuwendendes Recht
  Für den Auftrag ist schweizerisches Recht anwendbar.
 
XII. Gerichtsstand
  Gerichtsstand ist der Ort des Beauftragten.
(Zürich für TranScript GmbH, Zug für AAC-Multimedia Übersetzungen GmbH)
Unsere Arbeitsweise    Tarife (PDF)