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Allgemeine Geschäfts- und Auftragsbedingungen |
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| Die folgenden allgemeinen Geschäfts- und Auftragsbedingungen gelten für Aufträge an die Übersetzergruppe TranScript GmbH und AAC-Multimedia Übersetzungen GmbH (im folgenden Beauftragte genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. |
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| I. |
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Umfang und Ausführung des Auftrags |
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Für den Umfang der vom Beauftragten zu
erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag
massgebend. |
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Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung ausgeführt. |
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Per E-Mail erteilte Aufträge gelten als schriftlich erteilte Aufträge. Name und Adresse des Auftraggebers sowie der Rechnungsempfänger müssen dem Auftragnehmer per E-Mail, schriftlich oder per Fax mitgeteilt werden. |
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| II. |
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Verschwiegenheitspflicht |
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Der Beauftragte ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Verpflichtung ausdrücklich entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Eine Geheimhaltungserklärung kann vom Auftraggeber jederzeit verlangt werden. Diese Geheimhaltung versteht sich analog zu jener eines Treuhänders oder Advokaten. |
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| III. |
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Mitwirkung Dritter |
| 1 |
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Zur Ausführung des Auftrags ist der Beauftragte berechtigt, Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie unter Vertrag stehende, freischaffende Übersetzer beizuziehen. |
| 2 |
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Diese Drittpersonen unterstehen ebenfalls der Verschwiegenheit. |
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| IV. |
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Mängelbeseitigung |
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Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Der beauftragten Transcript GmbH oder ihrer Schwesterfirma AAC-Multimedia Übersetzungen GmbH ist innert max. 5 Tagen Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Reklamationen, die nach 5 Tagen eintreffen, wird nicht oder nur in Ausnahmefällen stattgegeben. Für Fehler, die der Auftraggeber selbst korrigiert, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Der Stil eines übersetzten Textes ist immer individuell gefärbt. Kritik am Schreibstil kann nicht als Vorhalt eines Mangels gelten, in diesem Zusammenhang besteht kein Anspruch auf Mängelbeseitigung. |
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| V. |
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Haftung |
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Der Beauftragte haftet im Allgemeinen für die gleiche Sorgfalt wie der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis (Art. 398 Abs. 1 OR). Es ist in der Schweiz nicht möglich, Dienstleistungen wie z.B. Übersetzungen mit einer Haftpflichtversicherung abzusichern. Der Auftraggeber trägt deshalb das Risiko für alle Arten der Übersetzung. |
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| VI. |
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Pflichten des Auftraggebers |
| 1 |
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Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung
verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemässen
Erledigung des Auftrags erforderlich ist.
Insbesondere hat er dem Beauftragten unaufgefordert
alle für die Ausführung des Auftrags
notwendigen Unterlagen vollständig und so
rechtzeitig zu übergeben, dass dem
Beauftragten eine angemessene Bearbeitungszeit zur
Verfügung steht. Interne Glossare sind dem
Beauftragten zur Verfügung zu stellen.
Entsprechendes gilt für die Unterrichtung
über alle Vorgänge und Umstände, die
für die Ausführung des Auftrags von
Bedeutung sein können. |
| 2 |
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Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was
die Unabhängigkeit des Beauftragten
beeinträchtigen könnte. |
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| VII. |
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Bemessung der Vergütung |
| 1 |
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Für grössere Auftrage wird der Preis
für die Übersetzungsarbeit individuell
vereinbart. Der Beauftrage hat hierzu kostenlos
einen Kostenvoranschlag auszuarbeiten. |
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Ist nichts vereinbart, so ist die Preisliste massgebend. |
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Rechnungsbeträge können maximal 15% von der Offerte abweichen. |
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| VIII. |
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Jahresumsatzboni |
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Allfällig ausgehandelte, doch nicht eingelöste Jahresumsatzboni verfallen spätestens innert 2 Jahren oder bei Besitzerwechsel einer Firma. Ausnahmen können gewährt werden, entsprechende Anträge müssen der Firma TranScript GmbH resp. der AAC-Multimedia GmbH einen Monat vor Ablauf der Frist von 2 Jahren resp. vor abgeschlossener Handänderung eingereicht werden. |
| 2 |
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Jahresumsatzboni können nur verrechnet, aber nicht bar ausbezahlt werden. |
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| IX. |
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Beendigung eines Vertrages |
| 1 |
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Der Vertrag endet durch Erfüllung der
vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der
vereinbarten Laufzeit oder durch Widerruf. |
| 2 |
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Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Auftrag
kann jederzeit widerrufen werden; der Widerruf hat
schriftlich zu erfolgen. Widerruf zur Unzeit hat
Schadenersatzpflicht zur Folge. |
| 3 |
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Bei Widerruf des Vertrags durch den Beauftragten
sind zur Vermeidung von Schäden beim
Auftraggeber in jedem Fall noch diejenigen
Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und
keinen Aufschub dulden. |
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| X. |
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Aufbewahrung und Herausgabe von
Arbeitsergebnissen und Handakten |
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Der Beauftragte hat die Übersetzungen auf die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. |
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| XI. |
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Anzuwendendes Recht |
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Für den Auftrag ist schweizerisches Recht
anwendbar. |
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| XII. |
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Gerichtsstand |
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Gerichtsstand ist der Ort des Beauftragten.
(Zürich für TranScript GmbH, Zug für AAC-Multimedia Übersetzungen GmbH) |
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